die gerichtliche Lösung

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Von FÁBIO KONDER COMPARATO*

Wird die Justiz in der Lage sein, die notwendigen und dringenden verfassungsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um uns von dieser katastrophalen Misswirtschaft zu befreien?

Die Fakten

Der amtierende Präsident der Republik hat mehrfach an öffentlichen Akten teilgenommen, die mit dem Ziel einberufen wurden, die derzeitige Verfassungsordnung zu stürzen, um an ihrer Stelle ein autoritäres und antidemokratisches politisches Regime zu errichten. Bei einem Ministertreffen am 22. April des laufenden Jahres im Planalto-Palast, dessen Video auf Beschluss von Minister Celso de Mello vom Obersten Bundesgericht veröffentlicht wurde, wurden unsere politischen Institutionen vom Regierungschef und einigen seiner Minister verunglimpft. inmitten von Obszönitäten und Turpiloquien aller Art.

Andererseits ist die Bundesregierung angesichts des großen Leids aller Art, das die Coronavirus-Pandemie verursacht, praktisch nicht in der Lage, dieser schrecklichen Krankheit zu begegnen, und das derzeitige Staatsoberhaupt hat ständig zum Ausdruck gebracht, dass er sich darüber keine Sorgen macht. Nun, laut Studien, die in 48 Ländern durchgeführt wurden Imperial College Aus London geht hervor, dass die Ansteckungsrate der Pandemie in Brasilien die höchste der Welt ist.

 Ein Verbrechen unter offener Tür

Es ist unbestreitbar, dass solche Handlungen und Unterlassungen Verbrechen unterschiedlicher Art kennzeichnen.

Zunächst einmal handelt es sich um Verantwortungsdelikte, wie sie in der Bundesverfassung (Art. 85 und 86) vorgesehen sind, da solche Handlungen gegen die Bundesverfassung und insbesondere gegen „die freie Ausübung der gesetzgebenden Gewalt, der richterlichen Gewalt, des öffentlichen Ministeriums und … verstoßen“. die verfassungsmäßigen Befugnisse der Einheiten der Föderation“; sowie gegen „die Ausübung politischer, individueller und sozialer Rechte“ (Art. 86 Ziff. II und III). Solche Verbrechen wurden bekanntlich im Gesetz Nr. 1.079 vom 10. April 1950 definiert.

Darüber hinaus stellen dieselben Taten theoretisch auch Verbrechen gegen die nationale Sicherheit dar, insbesondere die in Art. 23 des Gesetzes Nr. 7.170 vom 14. Dezember 1983, das heißt: „Anreize: Ich – die politische oder soziale Ordnung zu untergraben; II – Feindseligkeit zwischen den Streitkräften oder zwischen ihnen und sozialen Klassen oder zivilen Institutionen; III – der Kampf mit Gewalt zwischen sozialen Klassen; IV – die Begehung einer der in diesem Gesetz vorgesehenen Straftaten“.

Was Verantwortungsdelikte betrifft, kann man jedoch nicht umhin zu bedenken, dass es sich hierbei nicht um ein gerichtliches, sondern um ein parlamentarisches Verfahren handelt. Das heißt, es beginnt vor der Abgeordnetenkammer, die die Anschuldigung mit der Zustimmung von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zulässt, und endet vor dem Bundessenat, der das einzige für die Urteilsfindung zuständige Gremium ist. Es handelt sich also um ein Verfahren eindeutig politischer Natur, bei dem die formale Auslegung verfassungsrechtlicher Vorgaben rein persönlichen oder parteipolitischen Interessen weichen kann.

Die Verfolgung von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit erfolgt vor der Militärgerichtsbarkeit, mit Ausnahme der ursprünglichen Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs, in den in der Verfassung vorgesehenen Fällen (Art. 102, Punkt I, Absätze). b e c). Genau aus diesem Grund forderte der Generalstaatsanwalt der Republik offenbar den Obersten Gerichtshof auf, eine Untersuchung einzuleiten, um „angeblich kriminelle Tatsachen zu untersuchen“, die sich an diesem Tag während der Demonstration gegen den Nationalkongress und den Bundesgerichtshof ereignet hatten 20. April in Brasilia, an der der Präsident der Republik und mehrere Mitglieder des Nationalkongresses teilnahmen.

Einreichung einer Klage wegen Nichteinhaltung des Grundsatzes Nr. 686

Es kommt jedoch vor, dass neben dem Strafverfahren auch die Möglichkeit besteht, vor dem Bundesgericht auf der Grundlage von Art. 102, § 1 der Bundesverfassung, eine Vorrichtung, die im Gesetz Nr. 9.882 vom 3. Dezember 1999 geregelt ist.

Erstens, weil eine solche Klage nicht streitig ist und es daher keine Konfrontation zwischen Klägern und Beklagten gibt. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die mit dem Ziel vorgeschlagen wird, „Schäden an einem Grundprinzip zu vermeiden oder zu reparieren, die aus einer Handlung der öffentlichen Gewalt resultieren“ (Gesetz Nr. 9.882/1999, Art. 1).

Zweitens ist sein Verfahren im Prinzip schneller als das eines Strafverfahrens, wobei der Berichterstatter des Falles die Möglichkeit hat, die einstweilige Verfügung zu erlassen, „in Fällen äußerster Dringlichkeit oder der Gefahr einer schweren Verletzung oder sogar in einer Pause, Ad Referendum des Gesamtgerichts“ (Gesetz Nr. 9.882, Art. 5º, § 1º).

Drittens, weil die endgültige Entscheidung „gegenüber allen wirksam und in Bezug auf die anderen Organe der öffentlichen Gewalt bindende Wirkung haben wird“ (Gesetz Nr. 9.882, Art. 10, Absatz 3).

Aus diesen Gründen beschloss die PSOL, ADPF Nr. 686 einzureichen und Ministerin Rosa Weber als Berichterstatterin zu ernennen. Gegenstand der Klage ist die Feststellung, dass der amtierende Präsident der Republik offen gegen zwei Grundprinzipien unserer verfassungsmäßigen Organisation verstoßen hat, nämlich den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, der in Art. 1 der Bundesverfassung und dem Grundsatz, dass Gesundheit das Recht aller und die Pflicht des Staates ist (Art. 196 der Magna Carta).

Gleichzeitig verlangt ADPF Nr. 686 im Sinne von Art. 5, § 1 des Gesetzes Nr. 9.882/1999, die Gewährung von Vorsichtsmaßnahmen zum sofortigen Schutz des brasilianischen Volkes vor schweren, schwer wiedergutzumachenden Schäden. Während ich diese Zeilen schreibe, liegt jedoch noch keine Entscheidung zu dieser Vorsichtsmaßnahme vor.

Ich wage zu behaupten, dass der Verlauf dieses Rechtsstreits eine sichere Prognose über die politische Zukunft unseres Landes liefern wird. Wird die Justiz in der Lage sein, die notwendigen und dringenden verfassungsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um uns von dieser katastrophalen Misswirtschaft zu befreien?

* Fabio Konder Comparato Emeritierter Professor an der juristischen Fakultät der Universität São Paulo, Doktor Honoris Causa von der Universität Coimbra.

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