von SILVANE ORTIZ*
Das Strafrecht eines Landes gibt uns einen Einblick in die sich entwickelnden Bedingungen seiner Gesellschaft
Im Volksmund heißt es, dass das Strafrecht eines Landes uns einen Einblick in die sich entwickelnden Bedingungen seiner Gesellschaft gewährt. Durch die Untersuchung seiner Ordnung haben wir die Möglichkeit zu verstehen, wie die jeweiligen Machthaber strukturell mit den Unterschieden und der Vielfalt ihres sozialen Kontingents umgehen. In Brasilien werden das Leben, ein grundlegendes Gut im Sinne unserer Verfassung von 1988, und die Würde, die einen solchen Vorschlag unterstützen sollte, routinemäßig institutionell durch das positive und angewandte Kriminalitätssystem verunglimpft. Die Funktion der Bestrafung besteht seit jeher in erster Linie darin, Eigentum und nicht Leben zu schützen. Wir können sogar nachweisen, wie sehr dieser Vorschlag mit dem Aufkommen von Kodifizierungen von Typen, die in Wahrheit als Menü von Optionen für soziale Kontrolle fungieren, noch stärker geworden ist.
Die Strafpolitik hat in ihrem Rahmen die Prämisse, die Gesellschaft durch Sanktionen zu leiten, um das Zusammenleben der Menschen friedlich oder zumindest weniger kriegerisch zu gestalten, und ist somit Teil des Gesellschaftsvertrags, den wir zwangsläufig von Geburt an unterzeichnen. Allerdings tauchen einige Fragen auf, wenn wir beginnen zu verstehen, wie diese Beschwichtigung gedacht und angewendet wird. Zwingt es sich jedem in gleicher Weise auf? Sind geschützte Vermögenswerte und verhängte Sanktionen konsistent korreliert?
Wenn wir uns mit diesem Thema befassen, sehen wir eine völlige Umkehrung der Werte (offensichtlich nichtmonetär). Die Grundsätze, die die Strafbefugnis des Staates, der soziale Sicherheit gewährleisten sollte, wie Gleichheit oder Verhältnismäßigkeit, einschränken, erweisen sich letztendlich als völlige diskursive Trugschlüsse. Unverhältnismäßigkeit ist die Grundlage und gleichzeitig einer der Treiber der Ungleichheit, die das soziale Gefüge durchdringt und es auseinanderreißt.
Wir müssen unsere Kritikfähigkeit bewahren, damit wir die Mängel in diesem autopoietischen System erkennen können, in dem die Fähigkeit, Ungleichheit zu reproduzieren, auf einem „Strafismus“ zu beruhen scheint, der nicht zulässt, dass Differenz, sondern Ungleichheit der Maßstab unserer Vielfalt ist Gesellschaft. Solange es keine wirkliche Gleichheit der Bedingungen für die Fortpflanzung des Lebens gibt, besteht keine Notwendigkeit, über Isonomie oder einen anderen Begriff als Prinzip für die Anwendung eines Rechts zur Bestrafung von Verhalten oder Verhalten zu sprechen vielmehr handelt es sich um unerwünschtes Verhalten und nicht um unerwünschtes – nun tatsächlich – inakzeptables Verhalten.
Auch wenn im gegenwärtigen, vom Fortschrittsideal durchdrungenen Entwicklungsstand unserer Gesellschaft Ordnung das oberste Ziel des Rechts ist, muss sie doch als Schutz des Rechts betrachtet werden sehen, und nicht als Garant des bloßen Rechts darauf ter. Die Aufgabe, die denen auferlegt wird, die in einem System, das die Unterwerfung unter die Unwürdigkeit anstrebt, für eine Gesellschaft mit minimaler Würde kämpfen, besteht darin, sich nicht vor den Barrieren niederzuwerfen, die errichtet wurden, um das Unverbesserliche, das Unerwünschte einzudämmen. Durch ständige Kritik und zielgerichtetes Handeln werden wir diese evolutionären Hindernisse auf den Weg einer gerechten Gesellschaft drängen, die vielfältig und nicht ungleich ist.
* Silvane Ortiz ist Jurastudent an der Bundesuniversität Rio Grande do Sul (UFRGS).