von MANUELA CARNEIRO DA CUNHA*
Dalmo hinterließ den indigenen Völkern ohne großes Aufsehen ein enormes Erbe
Zwei Artikel der Bundesverfassung von 1988 sind entscheidend für die Rechte der Ureinwohner. Beide wurden von Dalmo Dallari inspiriert. Er verließ uns am 6. April, als sich achttausend Indigene in Brasilia versammelten, um den Wortlaut dieser beiden Artikel zu verteidigen.
Artikel 231 erkennt an, dass die Rechte der Ureinwohner auf das Land, das sie traditionell bewohnen, ursprünglich sind: ursprünglich bedeutet, dass die Rechte Vorrang vor jedem Gesetz haben. Sie werden daher nicht durch die Verfassung „gewährt“, sondern durch dieses Höchstgesetz „anerkannt“. Das erklärte uns Dalmo, der uns damals ein exotisches Beispiel lieferte: Die Schweizer Kantone behielten ihre bisherigen Rechte, die aus der Vereinigung zum Schweizer Staat entstanden waren.
Die Union, so heißt es in Artikel 231, hat die Pflicht, diese Gebiete zu schützen und sie zu diesem Zweck abzugrenzen. Die Bolsonaro-Regierung versucht, die Bedingungen umzukehren und den Eindruck zu erwecken, dass die Rechte der Indianer auf ihr Land vom Abschluss des (langen) Abgrenzungsprozesses abhängen. Sie sind nicht abhängig. Der Oberste Gerichtshof hat sich hierzu bereits mehrfach klar geäußert. Aber diese Abweichung hat eine beispiellose Zunahme der illegalen Besetzung indigener Gebiete und den Versuch der derzeitigen National Indian Foundation (Funai), sich ihren Pflichten zu entziehen, gerechtfertigt.
Artikel 232 wurde ebenfalls von Dalmo formuliert. Es war das Ergebnis der Erfahrung bei der Überwachung von Konflikten und Verlusten, die indigene Völker einzuschätzen versuchten. In den meisten Fällen erkannten die Richter die Möglichkeit der indigenen Bevölkerung, Klagen einzureichen, nicht an. Sie behaupteten, dass die FUNAI und nicht sie die Klage einreichen sollten. Nun war es oft die FUNAI, die genau die Ursache für die Verluste war oder zumindest mit den Urhebern in Verbindung stand. Sie würde nicht gegen sich selbst vor Gericht gehen.
Bemerkenswert ist, dass den Ureinwohnern bereits wichtige Rechte zugesichert wurden. Doch der Teufel steckt im Detail. Welchen Nutzen hätten diese Rechte, wenn die Ureinwohner unter dem absurden Vorwand, sie seien geschützt, keinen direkten Zugang zur Justiz hätten? Bereits in den 1970er Jahren hatte Dalmo dagegen protestiert, dass das Bürgerliche Gesetzbuch die relative Fähigkeit der Indianer als Verhandlungsschutz eingeführt habe, die Vormundschaft jedoch vor Gericht gegen sie ausgelegt worden sei. Es hat sich jedoch nichts geändert.
Um dieses Hindernis zu beseitigen, hat Dalmo Dallari in Artikel 232 eine sehr elegante Lösung gefunden: „Indianer, ihre Gemeinschaften und Organisationen sind legitime Parteien, die eine Klage zur Verteidigung ihrer Rechte und Interessen einreichen können, wobei das öffentliche Ministerium in alle Handlungen eingreift.“ Prozess“. Dieser Artikel brachte nicht nur die Hilfe der Bundesanwaltschaft, sondern veränderte auch den Zugang der indigenen Bevölkerung zur Justiz von Wasser auf Wein. Niemand hat in der Verfassunggebenden Versammlung dagegen Einspruch erhoben.
Auf einen Schlag hatten die indigenen Völker und ihre Organisationsformen, sowohl traditionelle als auch innovative, die Rechtsfähigkeit anerkannt und brauchten kein CNPJ. Dies war eines der Argumente, die es der Articulação dos Povos Indígenas do Brasil (Apib) ermöglichten, vor dem Obersten Bundesgericht als Autorin des bemerkenswerten ADPF 709 von 2020 legitimiert zu werden, das traditionelle Völker vor Covid-19 schützen wollte.
Dalmo hinterließ den indigenen Völkern still und leise ein enormes Erbe.
*Manuela Carneiro da Cunha, Anthropologin, sie war Professorin am Unicamp, USP und der University of Chicago. Autor, unter anderem von Inder in Brasilien (Gesellschaft der Briefe).
Ursprünglich veröffentlicht auf dem Blog von Arns-Kommission.